Kriterium 4: Vorwort zur Schimmelsanierung

Untergrund und Schadensrelevanz / Schimmelpilzbeseitigung

Gemäß dem "Schimmelpilzleitfaden" des Umweltbundesamtes (UBA) sollen Pilzbefallsflächen mit Flächen über 0,5 m2 nicht mehr selbst sondern von einer "Fachfirma" beseitigt werden. Diese Empfehlung basiert auf dem umstrittenen Flächenkriterium des UBA, anhand dessen sich die Schwere eines Schimmelschadens ermitteln lassen soll. Schadensflächen ab 0,5 m2 gehören nach UBA zur höchsten Kategorie III "große Befallsfläche". Das Flächenkriterium des UBA geht nach den Erfahrungen an sehr vielen Schimmelschäden vorbei und wird vom Betreiber dieser Internetseite als grundsätzlich nicht anwendbar erachtet und nicht empfohlen. Das Flächenkriterium wird immer wieder benutzt, um einen Schimmelschaden bedeutender zu machen als er ist und überzogene Leistungen zur "Schimmelbeseitigung" wie z.B. "Feinreinigungen durch Fachpersonal", Luftdesinfektionen ("foggen") oder aufwendige Möbeldekontaminationen usw. anzudienen.

Bei einer "Schimmelsanierung" ist zu unterscheiden zwischen der Beseitigung des Befalls am Bauteil und der Beseitigung der Folgen dieses Pilzbefalls, im wesentlichen von Verschmutzungen (Kontaminationen) an Innenraumflächen und Gegenstände durch Sporen, untergeordnet von optischen Beeinträchtigungen oder Gerüchen. Im wesentlichen unterscheidbar sind Schimmelplizschäden bei der Frage nach ihrer Beseitigung nicht durch ihre Fläche, sondern ob es bei der Beseitigung zwangsweise stauben wird oder nicht stauben kann oder ob Staub- und damit Bioaerosolbildungen mit konventionellen Verfahren vermeidbar sind.

Bei einer pilzbefallenen Raufasertapete beispielsweise ist das 0,5 m2-Flächenkriterium des UBA mit Sicherheit nicht anzuwenden, wenn hauptsächlich die Tapete und nicht der Putz darunter bewachsen sind und sich die Tapete nach einer Befeuchtung ohne weiteres von der Wand ablösen und entsorgen lässt.

 

Sobald wesentliche Teile der luftgängigen Sporen von der Tapetensichtseite entfernt wurden, z. B. durch Anwendung des nassen Rollverfahrens, ist anschließend weniger von einer "Schimmelsanierung" im eigentlichen Sinne sondern eher von einer "malermäßigen Instandsetzung" zu sprechen. Ähnliches gilt für rein mineralische oder gestrichene mineralische Untergründe, wenn wesentliche Teile der anhaftenden Sporen mit Reinigungsmaßnahmen entfernt werden können.

Besonders empfindlich auf Pilze und andere Umweltstoffe reagierende sowie alte und schwerer erkrankte Menschen sollten eine Schimmelpilzbeseitigung definitiv nicht selbst vornehmen, da immer das Risiko besteht, in nachteiligen Kontakt mit Pilzbestandteilen zu kommen und diese aufzunehmen.

 

Maßnahmen zur Beseitigung größerer, hygienisch relevanter Schimmelschäden können nur nach Inaugenscheinnahme und bei Vorliegen aller relevanten Hintergrundinformationen empfohlen werden.

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